Allgemeine Hinweise
Mutwillig zerstörte Medien sind zu ersetzen.
Eine Übertragung der Benutzer– und Jahreskarte ist nicht möglich.
Entlehnung
Die Entlehndauer beträgt 4 Wochen mit Verlängerungsmöglichkeit (vor Ort, Telefon und per E-Mail).
Bei Fristüberschreitung der entlehnten Medien werden pro Woche/Medium Verzugsgebühren (siehe Gebühren) verrechnet.