Sie sind hier

Bibliotheksordnung

Allgemeine Hinweise
Mutwillig zerstörte Medien sind zu ersetzen.
Eine Übertragung der Benutzer– und Jahreskarte ist nicht möglich.
 

Entlehnung
Die Entlehndauer beträgt 4 Wochen mit Verlängerungsmöglichkeit (vor Ort, Telefon und per E-Mail).
Bei Fristüberschreitung der entlehnten Medien  werden pro Woche/Medium Verzugsgebühren (siehe Gebühren) verrechnet.